Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bevor unsere Kunden sich für CarSharing entscheiden, möchten sie in der Regel wissen, was es kostet und ob das Angebot von Stadtmobil Südbaden für sie interessant ist.

Neben solch allgemeinen Fragen geht es häufig um Auskünfte zu den Stellplätzen, zum Tanken oder zum Zubehör für Autos. Wir haben all diese Fragen ausführlich beantwortet und thematisch gruppiert - siehe Rubriken in der rechten Randspalte.

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Kosten, Nutzen, Buchen

Lohnt sich CarSharing für mich?

Lohnt sich CarSharing für mich?

CarSharing ist eine ebenso intelligente wie ökonomische Art, verschiedene Autos gemeinschaftlich zu nutzen. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch wertvolle Flächen. CarSharing reduziert den Platzbedarf für Parkraum und Garagen. Positiver Effekt: Weniger Bodenversiegelgung, mehr Platz für Grünflächen, spielende Kinder sowie Rad- und Fußgängerverkehr. 

Die Fahrzeuge sind rund um die Uhr zugänglich und können bequem und flexibel genutzt werden. Stadtmobil Südbaden AG bietet im gesamten Südbadischen Raum Zugang zu derzeit 160 Autos an über 100 Standorten in 33 Städten und Gemeinden. 

Wenn Sie nur gelegentlich ein Auto benötigen und in Ihrem Alltag meistens zu Fuß, per Fahrrad, Bus oder Bahn unterwegs sind, ist CarSharing eine ideale Ergänzung. 

Doch auch bei regelmäßiger Nutzung ist CarSharing bei bis zu 12.000 km Fahrleistung pro Jahr günstiger als ein eigenes Auto.

Wie kann ich CarSharing nutzen - wie werde ich Kunde?

Wie kann ich CarSharing nutzen - wie werde ich Kunde?

Sie schließen einen Vertrag mit uns und erhalten ein Zugangsset mit Chipkarte und Leitfaden. In der Regel können Sie schon am gleichen Tag ein CarSharing-Fahrzeug buchen. Es empfiehlt sich jedoch, nicht zu knapp zu planen.

Den Vertrag können Sie auf unserer Website ausfüllen, ausdrucken und zum Vertragsabschluss  mitbringen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte während unserer Geschäftszeiten telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 0761 23020.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf diesen Seiten:

Anmeldung für Privatkunden

Anmeldung für Geschäftskunden

Wie kann ich den Vertrag beenden - welche Kündigungsfristen gibt es?

Wie kann ich den Vertrag beenden - welche Kündigungsfristen gibt es?

Der CarSharing-Vertrag mit Stadtmobil Südbaden ist jederzeit kündbar. Die Kündigung kann mündlich, auf elektronischem Weg (E-Mail) oder per Schriftform (Brief) erfolgen. Nach Rückgabe der Kundenkarte und/oder Schlüssel sowie Ausgleich bestehender Forderungen wird die Kaution innerhalb von ca. neun Wochen erstattet. Wir benötigen diesen Zeitraum um die im Monat der Kündigung eventuell angefallenen Fahrtkosten abzurechnen und mögliche Rücklastschriften abzuwarten.

Buchen - wie funktioniert das?

Buchen - wie funktioniert das?

Sie können rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche telefonisch unter der Nummer 0761 2022800 oder im Internet ein Fahrzeug buchen.

Zu 95 Prozent steht eines unserer vielen Fahrzeuge für Sie zur gewünschten Zeit bereit.

Die Mindestbuchungszeit beträgt eine Stunde.

Sie können Ihre Buchung per Telefon oder Internet auch problemlos stornieren, verkürzen oder verlängern. Beachten Sie die Stornofrist: Bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn ist die Stornierung kostenlos. Nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Ihnen die Hälfte der Kosten für die gebuchten Zeit.

Viele unserer Kundinnen und Kunden buchen Ihr Wunschfahrzeug auch für die Fahrt in den Urlaub. Sie können für Ihre Ferien oder andere Langzeitnutzungen ein CarSharing Auto für mehrere Wochen oder Monate buchen. Allerdings sind Langzeitbuchungen (mehr als drei Tage) nur über die Buchungszentrale möglich.

Bei der Berechnung Ihrer individuellen Kosten hilft Ihnen unser Tarifrechner.

 

Kann ich die Fahrzeuge anderer CarSharing-Organisationen nutzen?

Kann ich die Fahrzeuge anderer CarSharing-Organisationen nutzen?

Ja. Ohne Zusatzkosten können Sie die Fahrzeuge der klassischen CarSharing-Organisationen(CSO) Deutschlands, der Schweiz und im Elsass nutzen. Auch in anderen europäischen Ländern und in Übersee ist eine Quernutzung bei zahlreichen CSO möglich. 

Dies gilt sowohl für einmalige als auch dauerhafte Nutzungen. Die nötige Vorbereitung erledigt unser Kundenservice für Sie. Bitte fragen Sie einige Tage vor der beabsichtigten Quernutzung telefonisch unter der Rufnummer 0761 23020 bei uns an.  

Führerschein mit 17 - dürfen Probanden CarSharing-Autos fahren?

Führerschein mit 17 - dürfen Probanden CarSharing-Autos fahren?

Ja, allerdings nur dann, wenn die Begleitperson dabei ist. Alleine ist dies gemäß Straßenverkehrsordnung und unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zulässig.

Personen ohne Führerschein beziehungsweise vorläufigen Führerschein sind bei Stadtmobil Südbaden NICHT fahrberechtigt. Übungsstunden für Personen, die noch keine vorläufige Fahrerlaubnis besitzen, sind daher nicht erlaubt.

Kann ich auch einmalig ein Fahrzeug nutzen, ohne Mitglied zu sein?

Kann ich auch einmalig ein Fahrzeug nutzen, ohne Mitglied zu sein?

Nein. Nur angemeldete Kunden können die Fahrzeuge von Stadtmobil Südbaden nutzen. 

Kann ich mit einem CarSharing-Fahrzeug auch ins Ausland fahren?

Kann ich mit einem CarSharing-Fahrzeug auch ins Ausland fahren?

Ja. Wir empfehlen Ihnen, den original Fahrzeugschein mitzunehmen. Sie können den Schein in unserer Geschäftsstelle abholen.

Muss ich jedes Mal nach der Fahrt das Fahrzeug volltanken?

Muss ich jedes Mal nach der Fahrt das Fahrzeug volltanken?

Nein. Stellen Sie bitte sicher, dass der Tank mindestens ein Viertel voll ist. So kann der Nachnutzer direkt losfahren.

Was ist wenn ich Probleme mit dem Fahrzeug habe?

Was ist wenn ich Probleme mit dem Fahrzeug habe?

Unsere Notfallnummer (0761 2022800) ist rund um die Uhr erreichbar. Unsere Wagenwarte kümmern sich um die Schäden. In der Regel bekommen Sie sofort ein Ersatzfahrzeug.

Wie bezahle ich meine Fahrten?

Wie bezahle ich meine Fahrten?

Sie bekommen monatlich eine Rechnung mit einer genauen Auflistung Ihrer Fahrten. Zehn Tage nach Erhalt Ihrer Rechnung wird der Betrag von Ihrem Konto abgebucht. Sie können den Betrag natürlich auch überweisen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite Bezahlen.

Wo kann ich meine Rechnungen herunterladen?

Wo kann ich meine Rechnungen herunterladen?

Über unser neues Buchungssystem können Sie derzeit keine zurückliegenden Rechnungen abrufen, so wie Sie es aus dem alten System beziehungsweise dem Mitgliederbereich der alten Website gewohnt waren. Momentan verfügen wir nicht über das erforderliche Zusatzmodul fürs Buchungssystem; wir werden es aber in absehbarer Zeit installieren.

Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, wenn Sie eine zurückliegende Rechnung benötigen. Wir senden Ihnen die entsprechende Rechnung dann als PDF-Dokument zu.

Bitte beachten: Zum Einloggen in den Mitgliederbereich benötigen Sie Ihre alte Kundennummer mit Großbuchstaben, Bindestrich und Null (zum Beispiel: FR-1234-0) sowie Ihr altes Passwort.

Sofern Sie eine der Rechnungen ab April 2012 vermissen, sendet Ihnen unser Kundenservice auf Anfrage gern eine Kopie als PDF-Dokument zu, solange wir für das neue Buchungssystem das Modul "Rechnungsarchiv" noch nicht installiert haben. 

Was ist mit den Tankkosten?

Was ist mit den Tankkosten?

Tankkosten sind in den Tarifen bereits enthalten. Bezahlen Sie die Kosten bequem mit der DKV-Tankkarte, die sich in jedem Auto befindet. 

Wenn Sie die Kosten einmal auslegen mussten, erstattet Ihnen Stadtmobil Südbaden den Betrag zurück. Notieren Sie bitte die folgenden Angaben auf dem Tankbeleg und reichen Sie diesen persönlich oder per Post bei uns ein:

  • Ihre Mitgliedsnummer,
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Kilometerstand zum Zeitpunkt des Tankens.

Fahrzeuge, Standorte & Zubehör

Muss ich die Fahrzeuge immer dort abstellen, wo ich sie geholt habe?

Muss ich die Fahrzeuge immer dort abstellen, wo ich sie geholt habe?

Ja. Die Fahrzeuge haben feste Stellplätze. So finden Sie das Auto immer an seinem gewohnten Ort und haben beim Abstellen keine Probleme, einen Parkplatz zu finden.

Haben die Fahrzeuge eine Vignette?

Haben die Fahrzeuge eine Vignette?

An unserem Standort Konstanz haben alle Fahrzeuge eine Schweiz-Vignette — an den übrigen Standorten sind rund 40 Prozent damit ausgestattet. Im Buchungssystem können Sie gezielt nach Fahrzeugen mit Vignette filtern. Näheres dazu finden Sie auf der Seite Ausrüstung.

Hinweis: Kosten für den eigenhändigen Kauf von Vignetten werden nicht oder nur in Ausnahmefällen erstattet.

Mautpickerl für Österreich und andere europäische Länder haben unsere Fahrzeuge nicht. Auf den Seiten des ADAC können Sie sich über die Kosten für Straßenmaut in Europa informieren

 

Kann ich auch Zubehör wie Kindersitze oder Dachboxen mieten?

Kann ich auch Zubehör wie Kindersitze oder Dachboxen mieten?

Ja, in Verbindung mit einer Fahrzeugbuchung. Kindersitze und mitzuführende Ausrüstung wie Warnwesten oder Alkoholtester bekommen Sie kostenfrei in unserer Geschäftsstelle. Die Preisliste für weiteres Zubehör (z.B. Navigationsgeräte, Dachträger, Schneeketten oder Dachboxen) finden Sie hier

Muss ich mich selbst um Ausrüstung wie Warnweste oder ähnliches kümmern?

Muss ich mich selbst um Ausrüstung wie Warnweste oder ähnliches kümmern?

Nein. Die vorgeschriebenen mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände wie Warndreieck, Verbandkasten und empfohlene Gegenstände wie Warnweste (eine pro Auto) und Reserverad finden Sie bereits im Fahrzeug.

In manchen Ländern gelten für Warnwesten abweichende Regeln. Bitte beachten Sie unsere Hinweise auf der Seite Ausrüstung.

Wo bekomme ich die in Frankreich vorgeschriebenen Alkoholtester - sind die auch im Fahrzeug?

Wo bekomme ich die in Frankreich vorgeschriebenen Alkoholtester - sind die auch im Fahrzeug?

Nein.  Die im Juli 2012 erlassene Pflicht zum Mitführern von Alkoholtests ist inzwischen gelockert worden. Wer in Frankreich bei einer Verkehrskontrolle ohne den vorgeschriebenen Tester im Fahrzeug angetroffen wird, muss keine Geldbuße befürchten. Eine Pflicht zum nachträglichen Vorweisen des Alkoholtests bei einem Verstoß gegen die Mitführpflicht besteht nach Aussage des ADAC nicht.

Angesichts des andauernden Versorgungsengpass' mit Alkoholtestern und der folgenlosen Kontrollen in Frankreich sind die Fahrzeuge von Stadtmobil Südbaden NICHT mit Alkoholtestern ausgestattet. Kunden, die eine Fahrt nach Frankreich planen, beschaffen sich bitte selbst nach eigenem Ermessen einen Alkoholtester.

Erhältlich sind die Tester in Frankreich an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken. In Deutschland gibt es die Röhrchen bislang nur in ADAC-Geschäftsstellen für 2,95 Euro oder im ADAC-Online-Shop.

 

Zu welchen Zeiten kann ich das Fahrzeug abholen?

Zu welchen Zeiten kann ich das Fahrzeug abholen?

Rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche.

Gibt es eine Mindest- oder maximale Nutzungsdauer für ein Fahrzeug?

Gibt es eine Mindest- oder maximale Nutzungsdauer für ein Fahrzeug?

Die Mindestnutzungsdauer beträgt eine Stunde. Sie können mit den Fahrzeugen auch gerne in den Urlaub fahren. Die anfallenden Fahrtkosten kalkulieren Sie sehr einfach mit unserem Online-Tarifrechner

Fahrten, die länger als drei Tage dauern, können Sie allerdings nur telefonisch buchen, damit wir die Verfügbarkeit der Fahrzeuge besser steuern können.

Wo und wie finde ich die Fahrzeuge?

Wo und wie finde ich die Fahrzeuge?

Die Fahrzeuge stehen an dezentralen Stellplätzen. Allein in Freiburg bietet Stadtmobil Südbaden knapp 100 Fahrzeuge an 40 Standorten. Eine Übersicht der Stellplätze finden Sie hier...

Wie öffne ich das Fahrzeug - muss ich vorher einen Schlüssel abholen?

Wie öffne ich das Fahrzeug - muss ich vorher einen Schlüssel abholen?

Nein, Schlüssel abholen ist nicht nötig. Sie bekommen bei Vertragsabschluss ein Zugangsset mit Chipkarte und — je nach Standort — auch einen Tresorschlüssel. In Freiburg händigen wir seit Anfang 2012 beziehungsweise der Umrüstung auf Bordcomputer an Neukunden in der Regel keine Tresorschlüssel mehr aus; langjährige Kunden verfügen über entsprechende Schlüssel.

Hintergrund: Der überwiegende Teil der Stadtmobil-Südbaden-Flotte ist mit Bordcomputer und elektronischem Zugangssystem ausgestattet, das Sie mit der Chipkarte öffnen und schließen. Der Fahrzeugschlüssel befindet sich im Auto selbst. (Achtung Autoknacker: Ohne Buchung kann das Fahrzeug auch mit Schlüssel nicht gestartet werden.)

Nur bei einigen wenigen Fahrzeugen ohne elektronisches Zugangssystem erfolgt der Zugang noch über Schlüssel, die in einem Tresor in der Nähe des jeweiligen Fahrzeugs deponiert sind. 

Wie betanke ich ein Erdgasfahrzeug?

Wie betanke ich ein Erdgasfahrzeug?

Erdgasbetrieb = Kontrollleuchte aus

Benzinbetrieb = Kontrollleuchte leuchtet


Ist der Erdgastank leer, wird automatisch auf Benzin umgestellt (dauerhaftes Blinken der Kontrollleuchte). Wird Gas getankt, wird wieder automatisch darauf zurückgestellt. (Leuchte erlischt)

Durch Betätigen des Druckschalters kann der Benzinfüllstand kontrolliert werden. Zu sehen wenn der Balken der Kontrollleuchte kontinuierlich leuchtet.



Das Anzeigeinstrument zeigt je nach Betriebsart den Tankdruck bzw. den Benzinfüllstand an (nur bei laufendem Motor).

Kontrolleuchte (Mittelkonsole) leuchtet: Benzin

Kontrolleuchte (Mittelkonsole) aus: Gas


Der Benzintank muß beim Abstellen immer voll sein!


Die Fahrzeuge immer mit Erdgas fahren (reicht für ca. 350 km). Benzin ist nur Reserve (reicht für ca. 200 km)


Zum Betanken die Schutzkappe des Einfüllstutzens für Erdgas abziehen.

Bitte Tankvorgang der jeweiligen Tankstelle beachten.





Versicherung, Unfall

Wie bin ich versichert - ist das in den Fahrtkosten inbegriffen?

Wie bin ich versichert - ist das in den Fahrtkosten inbegriffen?

Unsere Fahrzeuge sind alle Haftpflicht- und Vollkaskoversichert. Die Versicherungsgebühr ist in den Fahrtkosten inbegriffen. 

Bei einem selbstverschuldeten Unfall haften Sie mit einer Selbstbeteiligung von maximal 1.000 Euro. Bagatellschäden, die nicht der Versicherung gemeldet werden müssen, werden zum tatsächlichen Schadenswert abgerechnet. 

Die Selbstbeteiligung können Sie auf 500 Euro reduzieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Versicherung.

 

Kann ich die Selbstbeteiligung reduzieren?

Kann ich die Selbstbeteiligung reduzieren?

"Sicher unterwegs" reduziert die Selbstbeteiligung von maximal 1000 Euro auf 500 Euro.
 Die Option "Sicher unterwegs" kann erwerben, wer:

  •  Seit mindestens 24 Monaten eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
  •  In den letzten 12 Monaten keinen Autounfall verursacht hat.

 Den Tarif können Sie jederzeit bei Stadtmobil Südbaden für eine Laufzeit von 12 Monaten beantragen. Bei vorzeitiger Kündigung des Tarifs erfolgt keine anteilige Erstattung des gezahlten Betrags.

Weitere Informationen zur Versicherung und Kosten im Schadensfall entnehmen Sie der Seite Verischerung.

Darf ich eine andere Person fahren lassen?

Darf ich eine andere Person fahren lassen?

Ja, sofern Sie selbst mit im Fahrzeug sitzen und der oder die FahrerIn eine gültige Fahrerlaubnis oder den so genannten Führerschein mit 17 besitzt.

Bitte beachten: Personen ohne Führerschein oder Ausnahmegenehmigung sind nicht fahrberechtigt.

Was mache ich bei einem Unfall?

Was mache ich bei einem Unfall?

Kurz vorweg: Alle Fahrzeuge der Stadtmobil Südbaden AG sind vollkaskoversichert. Im Falle eines Unfalls erledigen Sie immer und unbedingt die folgenden Punkte:

1. Unfallstelle sichern – beachten Sie die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

2. Polizei rufen (112) – ist bei jedem Unfall Pflicht.

3. Machen Sie keine Schuldzugeständnisse.

4. Verständigen Sie unsere rund um die Uhr und auch am Wochenende erreichbare Buchungszentrale unter der Telefonnummer 0761 2022800. Die Buchungszentrale kümmert sich falls nötig um Abschleppdienst und Ersatzfahrzeug.

5. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die Versicherungs-Service-Karten aus. Sie finden die Karte im Bordhandbuch im Handschuhfach.

6. Machen Sie Fotos mit dem Handy oder einer Kamera (falls möglich): Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Blickwinkeln (ganzes Auto mit Kennzeichen, Nahaufnahmen vom Schaden seitlich/von oben/vorn bzw. hinten) Die Fotos senden Sie an unfall@stadtmobil-suedbaden.de. Falls Sie kein Handy/keine Kamera haben, bitten Sie Unfallzeugen um Hilfe.

7. Unfallbericht ausfüllen: Formulare befinden sich im Bordhandbuch im Handschuhfach. Schreiben Sie leserlich und füllen Sie alles sorgfältig aus. Senden Sie den Bericht möglichst am selben Tag per Post an Stadtmobil Südbaden AG, Bismarckallee 9, 79098 Freiburg oder gescannt per E-Mail an unfall@stadtmobil-suedbaden.de

8. Rechtliches: Ihre Pflichten/korrektes Verhalten bei einem Unfall regeln unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

9. Schadensregulierung: Mögliche Schäden regelt Stadtmobil Südbaden. Ihren Kostenanteil entnehmen Sie bitte unserer Entgeltordnung (siehe auch "Wie bin ich versichert?") 

Diese Checkliste finden Sie auch als PDF-Dokument in unserem Download-Bereich und im Bordhandbuch der Fahrzeuge.

Muss ich einen Schaden sofort melden?

Muss ich einen Schaden sofort melden?

Ja. CarSharing ist Vertrauenssache. Wenn der Schaden nicht gemeldet wird, kann er unter Umständen den falschen Fahrern angelastet werden. Zudem verzögert es die Instandsetzung der Fahrzeuge. Wichtige Informationen zum Verhalten bei einem Unfall finden Sie in unserer gleichnamigen Checkliste.

CarSharing-Etikette

Darf ich in den Fahrzeugen rauchen?

Darf ich in den Fahrzeugen rauchen?

Nein. Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge.

Kann ich mein Haustier mitnehmen?

Kann ich mein Haustier mitnehmen?

Ja. Haustiere dürfen aus Rücksicht auf Menschen mit Tierhaarallergie und fusselfreie Kleidung nur in entsprechenden Boxen mitgenommen werden.

Muss ich das Fahrzeug nach jeder Fahrt reinigen?

Muss ich das Fahrzeug nach jeder Fahrt reinigen?

In der Regeln kümmern sich unsere Wagenwarte um die Reinigung der Fahrzeuge. Deutlich sichtbare selbst verursachte Verschmutzungen müssen allerdings von Ihnen während der Buchungszeit auf Ihre Kosten entfernt werden.

Muss ich den Tank des Fahrzeugs jedes Mal wieder auffüllen?

Muss ich den Tank des Fahrzeugs jedes Mal wieder auffüllen?

Nein, das ist nicht erforderlich. Ein mindestens viertel voller Tank genügt. Nur wenn die Tanknadel weniger als ein Viertel Füllung anzeigt, sind Sie zum Tanken verpflichtet. Zum Tanken siehe auch Was ist mit den Tankkosten? und Wie betanke ich ein Erdgasfahrzeug?.

Muss ich einen Schaden sofort melden?

Muss ich einen Schaden sofort melden?

Ja. CarSharing ist Vertrauenssache. Wenn der Schaden nicht gemeldet wird, kann er unter Umständen den falschen Fahrern angelastet werden. Zudem verzögert es die Instandsetzung der Fahrzeuge. Wichtige Informationen zum Verhalten bei einem Unfall finden Sie in unserer gleichnamigen Checkliste.