Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtmobil Südbaden AG

§1 Gegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Abschluss eines Nutzungsvertrages und regeln die Geschäfts­beziehung zwischen der Stadtmobil Südbaden AG (SMS) einschließlich ihrer CarSharing-Partner (CSP) und ihren Kunden*, hinsichtlich der Überlassung von Fahrzeugen und Zubehör zur vorübergehenden Nutzung (CarSharing). (2) SMS behält sich vor, jederzeit Fahrzeuge zu verlegen und/oder Stellplätze zu schließen. (3) Diese AGB nehmen Bezug auf und gelten in Verbindung mit Veröffentlichungen oder über das Internet bekanntgemachte Regelungen zur CarSharing-Nutzung bei SMS, wie Entgeltordnung und sonstigen kundenrelevanten Regelungen.

§2 Gültigkeit und Dauer des Nutzungsvertrags

1) Der Nutzungsvertrag tritt unabhängig von einer vorangehenden Online-Anmeldung mit seiner Unterschrift in Kraft. (2) Er wird auf unbefristete Zeit geschlossen.

§3 Haushaltsgemeinschaften und juristische Personen als Kunde (Geschäftskunde)

(1) Mehrere Kunden mit einer gemeinsamen Adresse können eine Haushaltsgemeinschaft von Nutzungsberechtigten bilden. Für diese gelten die in der Entgeltordnung genannten Preise und Bedingungen. Die Kunden der Haushaltsgemeinschaft erteilen einem Vertreter die Vollmacht, Erklärungen und Mitteilungen für die Gemeinschaft entgegenzunehmen und abzugeben sowie Sammelrechnungen SMS entgegenzunehmen und den Zahlungsverkehr über eine Bankverbindung abzuwickeln. (2) Ist der Kunde eine juristische Person (z.B. Unternehmen, Behörde, Verein), so hat er als Geschäftskunde SMS eine oder mehrere natürliche Personen (Nutzungsberechtigte) zu benennen, die im Namen und auf Rechnung des Geschäftskunden Fahrzeuge und Zubehör buchen und/oder nutzen können. Die Nutzungsberechtigten haben gegenüber dem Geschäftskunden-Verantwortlichen zu versichern, dass sie die Bestimmungen dieser AGB anerkennen und beachten. Der Geschäftskunde hat sicherzustellen, dass die Nutzungsberechtigten über die AGB in Kenntnis gesetzt werden, er steht für alle Handlungen der Nutzungsberechtigten ein. § 278 BGB („Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte“) ist ausgeschlossen. Der Geschäftskunde haftet für Verschulden seiner Nutzungsberechtigten als Empfangsgehilfen der Leistungen wie für eigenes Verschulden. Der Geschäftskunde muss jederzeit nachweisen können, welcher seiner Nutzungsberechtigten das Fahrzeug gelenkt hat und dass dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

§4 Kündigung und Beendigung des Nutzungsvertrags

1) Der Nutzungsvertrag kann vom Kunden jederzeit ohne Wahrung von Fristen gekündigt werden. (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Zustellung via Telefax oder E-Mail ist zulässig. Zum Wirksamwerden der Kündigung ist die Rückgabe der Zugangsmittel (Zugangskarte und ggf. Schlüssel) und ggfs. die Herausgabe der von SMS entliehenen Gegenstände (Zubehör) zwingend erforderlich. (3) Kündigt ein Nutzungsberechtigter einer Haushaltsgemeinschaft nach § 3, so berührt dies nicht die grundsätzliche Gültigkeit der Nutzungsverträge der restlichen Nutzungsberechtigten der Haushaltsgemeinschaft. (4) SMS kann den Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere im Sinne der u.a. §§ 8-15 wegen wiederholter Unfälle oder wiederholter Regelverstöße, außerordentlich, ohne vorherige Ankündigung und ohne Wahrung von Fristen kündigen. (5) Eine nach § 6 hinterlegte Sicherheitsleistung wird nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die SMS gegenüber dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis zustehen, sowie nach Ablauf der gesetzlichen Rückforderungsfristen, spätestens jedoch drei Monate nach Vertragsende, von SMS zurückerstattet. (6) SMS ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis oder einem eventuellen körperschaftlichen Beteiligungsverhältnis, anerkannt oder bestritten, mit der Forderung des Kunden auf Rückzahlung der Kaution zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen Gebrauch gemäß § 21 Abs. 2 zu machen. (7) In von SMS zu begründenden Ausnahmefällen, insbesondere offenen Forderungen, kann es zu einer späteren Rückzahlung kommen.

§5 Bedingungen für die Fahrberechtigung, gültige Fahrerlaubnis, Überlassung des Fahrzeugs an Dritte

(1) Fahrberechtigt sind Personen mit gültiger Fahrerlaubnis, die einen gültigen Nutzungsvertrag mit SMS abgeschlossen haben und ihre aktuell gültige Anschrift und Bankverbindung vorgelegt haben, sowie Nutzungsberechtigte nach § 3, die vom Kunden schriftlich gemeldet wurden. (2) Der Kunde, bzw. weitere Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Nutzungsberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei endgültigem oder vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbotes erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, SMS unverzüglich über den vom Wegfall oder der Einschränkung seiner Fahrerlaubnis oder der Fahrerlaubnis weiterer Nutzungsberechtigter zu informieren. (3) Der Kunde kann sich von einem Dritten fahren lassen; dies gilt auch, wenn seine Fahrerlaubnis erloschen oder entzogen ist. Ohne selbst mitzufahren, darf er das Fahrzeug nur an Dritte weitergeben, die selbst Kunde von SMS sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden, es sei denn, SMS stimmt dem ausdrücklich zu. (4) Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die Dritte als Empfangs- gehilfen der Leistung verursachen, selbst wenn die Fahrt durch ausdrückliche schriftliche Zu- stimmung von SMS ermöglicht wurde. Der Kunde hat SMS von Ansprüchen Dritter freizustellen.

§6 Vorauszahlung als Sicherheitsleistung

(1) Der Kunde hinterlegt zu Vertragsbeginn eine Sicherheitsleistung, deren Höhe bzw. Freiwilligkeit in der bei Vertragsbeginn gültigen Entgeltordnung festgelegt ist. (2) Eine Verzinsung der Sicherheitsleistung bzw. eine optionale Hinterlegung ist in der Entgeltordnung geregelt. (3) SMS steht es frei, den Vorauszahlungsbetrag zu verändern. Rückzahlungen oder Nachforderungen bei einer höheren oder niedrigeren Vorauszahlung, die vor einem Änderungsbeschluss gezahlt wurde, lassen sich daraus nicht ableiten. (4) Die Vorauszahlung dient SMS als Sicherheitsleistung für alle Forderungen gegen den Kunden aus dem Vertragsverhältnis. Die Vorauszahlung sichert auch die Forderungen, die SMS aufgrund einer eventuellen körperschaftlichen Beteiligung zustehen. (5) Die geleistete Vorauszahlung wird dem Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückerstattet (siehe § 4 Abs. 5). Eine Freistellung von etwaigen offenen Forderungen von SMS gegenüber dem Kunden kann aus der Rückerstattung der Sicherheitsleistung nicht abgeleitet werden.

§7 Zugangsmittel

(1) Jeder Kunde erhält bei Abschluss des Nutzungsvertrags Zugangsmittel für die CarSharing-Nutzung. Zugangsmittel können sein: elektronische Zugangskarte mit persönlicher Geheimzahl für den Zugang zu Fahrzeugen und Internet-Buchungsportal und/oder Schlüssel. Die Zugangsmittel bleiben Eigentum von SMS. (2) Haushaltsgemeinschaften und Geschäftskunden gemäß § 3 erhalten nach Bedarf weitere Zugangsmittel. SMS kann für die Übergabe/Ausstellung weiterer Zugangsmittel eine Sicherheitsleistung oder ein Entgelt verlangen, deren Höhe der zum Zeitpunkt der Übergabe/Ausstellung gültigen Entgeltordnung zu entnehmen ist. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe der Zugangsmittel zurückerstattet. (3) Zugangsmittel dürfen nicht ohne Zustimmung von SMS an Dritte weitergegeben werden. Sie sind so aufzubewahren, dass Unberechtigte nicht in ihren Besitz kommen können und dürfen nicht so gekennzeichnet werden, dass ihr Bestimmungszweck ersichtlich ist. Persönliche Zugangsdaten (Kundennummer, PIN, Passwörter o.ä.) dürfen weder auf den Zugangsmitteln vermerkt sein noch in anderer Weise zusammen mit den Zugangsmitteln aufbewahrt werden. (4) Der Verlust der Zugangsmittel ist SMS unverzüglich unter Angabe der Umstände des Verlustes mitzuteilen. Für den Ersatz verlorener Zugangsmittel bezahlt der Kunde ein Entgelt, dessen Höhe der zum Zeitpunkt des Verlusts gültigen Entgeltordnung zu entnehmen ist. (5) Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl oder die Nutzung von Fahrzeugen von nicht berechtigten Dritten ermöglicht wurde. Die Ersatzpflicht kann sich bei verlorenen Schlüsseln auch auf den Austausch von Schlössern und die Neuanfertigung von Schlüsseln erstrecken. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war.

§8 Buchungspflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder CarSharing-Nutzung entsprechend der Veröffent- lichungen und Regelungen von SMS ein Fahrzeug unter Angabe des Nutzungszeitraums zu buchen. Zeitliche Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen anderer Fahrzeuge sind nicht zulässig. (2) Die vorsätzliche Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung gilt als unbefugter Gebrauch und kann in einem besonders schweren Fall den Straftatbestand der Unterschlagung und/oder des Diebstahls erfüllen. SMS behält sich vor, Strafanzeige zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe gemäß der zum Zeitpunkt des Vorkommnisses gültigen Entgeltordnung zu zahlen.
(3) Steht dem Kunden zu Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht es ihm frei, gebührenfrei auf ein anderes Fahrzeug von SMS oder eines CSP umzubuchen oder die Fahrt gebührenfrei zu stornieren. Ausgleichszahlungen regelt die zu diesem Zeitpunkt gültige Entgeltordnung.

§9 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von SMS im Schadensblatt (gelb, Bordhandbuch) im Fahrzeug dokumentiert wurden, müssen unmittelbar vor Fahrtantritt bei SMS angezeigt und vom Kunden im Kundenprotokoll (Bordhandbuch) vermerkt werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von SMS zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. (2) Kunden dürfen keine Eintragungen im Schadensblatt vorneh- men. (3) Für bei Fahrtantritt nicht eingetragene und nicht angezeigte Mängel, Schäden und Verunreinigungen haftet der Kunde, der das Fahrzeug zuletzt genutzt hat. Der Nachweis des Nichtverschuldens steht ihm frei. Der Kunde haftet jedoch auch in diesem Falle, wenn aufgrund der unterbliebenen Anzeige ein Haftender nicht mehr gefunden werden kann.

§10 Benutzung des Fahrzeugs außerhalb Deutschlands

(1) Vor jeder Benutzung des Fahrzeugs außerhalb Deutschlands sind die Original-Fahr- zeugpapiere in der zuständigen Geschäftsstelle von SMS abzuholen. (2) Ohne gesonderte Erlaubnis darf der Kunde das Fahrzeug nur in den an Deutschland angrenzenden Ländern benutzen. (3) Fahrten in die Schweiz mit den in Deutschland von SMS zugelassenen Fahrzeu- gen sind Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz nicht gestattet, weil SMS die gesetzlich vorgeschriebene Verzollung und Versteuerung weder durchführt noch unterstützt.

(4) Für eine bei Fahrzeugreservierung in nicht angrenzenden Ländern ist eine Anfrage (auch telefonisch) an SMS zu stellen, die Benutzung dort zu genehmigen. (4) Für die territoriale Gültigkeit der grünen Versicherungskarte ist rechtzeitig vor Fahrtantritt bei der zuständigen Geschäftsstelle von SMS eine Bestätigung einzuholen.

§11 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe

(1) Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. (2) Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, bezahlt der Kunde eine Verspätungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Überziehung gültigen Entgeltordnung.

§12 Behandlung der Fahrzeuge, Nutzungsbeschränkungen

(1) Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten ab 1000 Kilometern sind die Betriebsflüssigkeiten (Öl, Kühl-, Wischwasser) und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und ggfs. nach Rücksprache mit SMS aufzufüllen bzw. zu korrigieren. (2) Das Fahrzeug ist vor der Rückgabe innerhalb der Buchungszeit von selbst verursachten Verschmutzungen und Abfall zu säubern. In den Fahrzeugen von SMS gilt absolutes Rauchverbot. Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen ausschließlich in geeigneten Transportbehältnissen im Fahrzeug mitgenommen werden. (3) Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen (a) auf unbefestigten Wegen und Flächen, (b) im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Motorsport, Autocorso, Straßenumzug, Demonstration, usw.) – im Zweifel besteht die Pflicht, vor der Buchung eine Ausnahmeerlaubnis einzuholen; (c) für Fahrzeugtests, d) für Fahrschulungen, (e) zur gewerblichen Mitnahme von Personen, (f) für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder anderer gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, (g) für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, (h) gemäß StVO wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

§13 Tanken / Strom laden

(1) Die Betriebsstoffkosten sind in den Nutzungsentgelten enthalten. (2) Es dürfen nur Kraftstoffe getankt werden, die für das Fahrzeug zugelassen sind. Das Betanken mit sogenannten „Premium“-Kraftstoffen ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung berechnet SMS ein Sonder- entgelt, gemäß der zum Zeitpunkt der Betankung geltenden Entgeltordnung. (3) Der Kunde ist verpflichtet, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor generell mit mindestens zu 1/4 gefüllten Tank gemäß Tankanzeige zurückzugeben. Elektroautos müssen bei Rückgabe an die am Standort des Fahrzeugs befindliche Ladestation angeschlossen werden; danach ist der Ladevorgang zu starten und zu prüfen, ob der Ladevorgang tatsächlich läuft. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird dem Kunden ein Sonderentgelt entsprechend der zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs geltenden Entgeltordnung berechnet.

§14 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Diebstählen, Reparaturen

(1) Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Nutzung am Fahrzeug auftreten, hat der Kunde SMS unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Dies gilt auch bei Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör. (2) Unfälle und Diebstähle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Kunde darf bei einem Unfall keine Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben. (3) Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung und im Namen von SMS und nur in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. SMS trägt die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftet. (4) Nach einem Unfall, Schaden, Defekt oder Diebstahl hat der Kunde unverzüglich einen im Bordhandbuch des Fahrzeuges bereitliegenden Unfallbericht auszufüllen und SMS zukommen zu lassen.

§15 Rückgabe des Fahrzeugs

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Dies gilt als erfüllt, wenn (a) das Fahrzeug in sauberem und betriebsbereitem Zustand mit mindestens zu 1/4 gefülltem Tank – bei Elektroautos mit laufendem Ladevorgang, (b) mit eingerastetem Lenkradschloss, (c) vollständig und korrekt verriegelt an seinem ausgewiesenem Stellplatz abgestellt ist. (2) Bei Fahrzeugen ohne Bordcomputer oder bei einer erkennbaren Fehlfunktion oder Ausfall des Bordcomputers muss für eine ordnungsgemäße Rückgabe ein im Bordhandbuch des Fahrzeuges bereitliegenden Fahrtbericht vollständig, wahrheitsgemäß und leserlich ausgefüllt sowie unterschrieben und ggfs. mit dem Fahrzeugschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher deponiert werden. (3) Wird ein Fahrzeug innen oder außen deutlich sichtbar verschmutzt (siehe § 12) oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Kunde ein Entgelt zu bezahlen, dessen Höhe der zum Ende des Nutzungszeitraums gültigen Entgeltordnung zu entnehmen ist.

§16 Änderung/Stornierung einer Buchung

Buchungen können gemäß den Bedingungen der zum Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung gültigen Entgeltordnung storniert oder geändert werden.

§17 Versicherungen

(1) Alle Fahrzeuge von SMS sind haftpflicht-, teil- und/oder vollkaskoversichert. (2) Verursacht der Kunde einen Versicherungsfall, hat er eine Selbstbeteiligung, ein Bearbeitungsentgelt und den entstandenen Nutzungsausfall zu bezahlen, deren Höhe sich aus der Entgeltordnung ergibt, die zum Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalls gilt. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt. (3) SMS empfiehlt hierfür den Abschluss eines Vertrages zur Senkung der Selbstbeteiligung und grundsätzlich eine persönliche Unfallversicherung.

§18 Haftung von SMS

(1) SMS haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch SMS verursacht wurden oder wenn eine Halterhaftung gegeben ist. Darüber hinaus haftet SMS nicht. (2) SMS haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. Im Fall von Schäden, die durch den vorangegangenen Kunden oder Dritte verschuldet wurden, beschränkt sich die Haftung von SMS auf die Abtretung der Ansprüche von SMS gegen den Verursacher. (3) Soweit SMS nach Absatz 1 und 2 nicht haftet, stellt der Kunde SMS auf Verlangen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§19 Haftung von Kunden, Vertragsstrafen

(1) Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen oder -zubehör oder den Schaden Dritter während der Fahrzeugnutzung haftet der Kunde gegenüber SMS mit vollem Schadensersatz, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Kunden oder das ihm zurechenbare Verhalten eines Dritten verursacht wurde. Der Kunde haftet ferner auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen oder -zubehör oder ein Schaden am Eigentum Dritter dadurch eingetreten ist, dass der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, schuldhaft gegen diese AGB oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz durch die Fahrzeugversicherung stellt der Kunde SMS von Forderungen Dritter frei. (2) Für die Fremdnutzung der Tankkarte haftet der Kunde auf vollen Schadensersatz, solange er nicht einen Diebstahl der Tankkarte gegenüber SMS angezeigt hat. Die Anzeige des Verlusts der Tankkarte hat unverzüglich zu erfolgen. (3) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe der zum Zeitpunkt des Ereignisses gültigen Entgeltordnung zu entnehmen ist: a) wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 8 Abs. 2); b) wenn er ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 5 Abs.3). (4) Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. (5) Die Kunden in Haushaltsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die SMS aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag oder aus einer eventuellen körperschaftlichen Beteiligung zustehen.

§20 Rechnung, Entgelte, Lastschrift, Zahlungsverzug

(1) Der Kunde erhält die Rechnung im Regelfall zum Beginn des auf die Nutzungen folgenden Monats. Alle Entgelte werden entsprechend der bei Beendigung der jeweiligen Nutzung gültigen Entgeltordnung berechnet. Soweit diese Entgelte pauschalierten Ersatz für zusätzlichen Aufwand darstellen, bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Aufwandes offen. (2) Der Kunde kann SMS ein Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Nutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto erteilen. SMS gibt dem Kunden nach Benachrichtigung über die Rechnung 10 Tage Zeit, diese zu prüfen. Danach wird der Betrag eingezogen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank rückbelastet, und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt der Kunde die Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe der zum Zeitpunkt der Rücklastschrift gültigen Entgeltordnung zu entnehmen ist. (3) Erteilt der Kunde SMS kein Lastschriftmandat, bezahlt der Kunde für den damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwand ein Entgelt, dessen Höhe der zum Zeitpunkt des Vorkommnisses gültigen Entgeltordnung zu entnehmen ist. Auf begründetes Verlangen hin muss der Kunde SMS ein Lastschriftmandat erteilen. (4) Bei Zahlungsverzug ist SMS berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben, deren Höhe der zum Eintritt des Verzugs gültigen Entgeltordnung zu entnehmen ist.

§21 Nutzungssperre

(1) Bei Vertragsverletzungen kann SMS mit sofortiger Wirkung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft ausschließen, die Zugangsmittel zu den Fahrzeugen einziehen oder sperren. Vertragsverletzungen können z.B. sein: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Zahlungsverzug, Verstöße gegen die AGB. (2) Dauer und Gründe der Sperrung sind dem Kunden mitzuteilen. Die Nutzungssperre kann zur Kündigung gemäß § 4 Abs. 4 führen. (3) Erfolgt die Sperrung auf Grund von Zahlungsverzug, kann sie auf die Zeit bis zur Erfüllung der Forderungen von SMS ausgedehnt werden. Bei Zahlungsverzug kann die Rücknahme der Sperrung von der Erfüllung der offenen Forderung abhängig gemacht werden.

§22 Quernutzung

(1) Der Kunde kann SMS beauftragen, auf seine Rechnung Fahrzeuge von anderen CarSharing-Organisationen zu buchen (sog. Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den jeweils gültigen mit den CarSharing-Organisationen vereinbarten Preisen und Bedingungen, die den Veröffentlichungen oder den per Internet bekanntgemachten Regelungen zu entnehmen sind. Voraussetzung für die Quernutzung ist die Erteilung eines Lastschriftmandats für das Konto des Kunden zum Einzug entstandener Forderungen aus Fahrzeugnutzungen. Der Kunde stellt SMS von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben. (2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Quernutzung benötigten Daten zwischen den CarSharing-Organisationen auf elektronischem Wege ausgetauscht werden. (3) Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von CarSharing-Organisationen in Anspruch nehmen, die in den Veröffentlichungen oder per Internet bekanntgemachten Regelungen genannt sind. Die Leistungen werden durch SMS in Rechnung gestellt. SMS übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen dritter CarSharing-Organisationen, Reklamationen sind direkt an diese zu richten.

§23 Dienstleistungen Dritter

(1) SMS kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Nutzungsvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: a) das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), b) das Bereitstellen von Fahrzeugen, c) die Kundendatenverwaltung, d) die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Näheres ist den Veröffentlichungen oder den per Internet bekanntgemachten Regelungen zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann SMS den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und – falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde – vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden.

§24 Datenschutz

(1) SMS erfasst nur die personenbezogenen Daten, die zur Einrichtung des Kundenkontos, zur Ausführung des Nutzungsvertrags und zur Abrechnung notwendig sind und verhindert, dass Unbefugte Zugang zu den Daten haben. (2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Ausführung des Nutzungsvertrages elektronisch gespeichert und verarbeitet werden und kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung. (3) SMS darf bei Anfragen von Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden ohne richterliche Anordnung nur Name und Adresse weitergeben. (4) Ansonsten ist SMS nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiter zu geben oder zu veröffentlichen. Eine Weitergabe in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. (5) Persönliche Bewegungsdaten mit den Fahrzeugen von SMS werden nur erfasst zum Zweck der Abrechnung. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 15) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist SMS ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. (6) Falls SMS oder der Kunde Leistungen Dritter nach § 22 oder § 23 in Anspruch nimmt, ist SMS berechtigt, Dritten zur Erledigung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der DSGVO weiterzugeben. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt. (8) Jede Datenverarbeitung und -weitergabe, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§25 SCHUFA-Prüfung

(1) Falls der Kunde zu Vertragsbeginn keine Sicherheitsleistung gem. § 6 und der gültigen Entgeltordnung hinterlegt, behält sich SMS vor, zur Überprüfung des potentiellen Ausfallrisikos die erhobenen personenbezogene Daten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, zu übermitteln. (2) Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses entstehende Daten über nicht- vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten dürfen unter Einhaltung von § 6 Abs.1 Buchstaben b und f der DSGVO nur an die SCHUFA erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von SMS oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Personen überwiegen. Der Datenaustausch dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden gem. § 505a und § 506 BGB. (3) Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zur Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern in der EU und der Schweiz Informationen u.a. zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Näheres kann gem. Art. 14 DSGVO (siehe Anlage zur Datenschutzerklärung) im SCHUFA- Informationsblatt oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

§26 Änderungen von AGB, Entgelten, sonstigen Regelungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Entgeltordnung oder sonstigen kundenrelevanten Regelungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn SMS bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an SMS abgesendet werden.

§27 Gerichtsstand

(1) Der Gerichtsstand ist der Sitz der Geschäftsstelle von SMS. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. (2) Ist der Kunde ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann SMS diesen Kunden an dem für den Sitz von SMS zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. SMS kann von diesen Kunden nur an dem für den Sitz von SMS zuständigen Gericht verklagt werden.

§28 Gültigkeit/Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Veröffentlichungen oder per Internet bekanntgemachte Regelungen, Entgeltordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die generelle Gültigkeit der AGB nicht. (2) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§29 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

SMS als vertragsabschließendes Unternehmen und Verwenderin der AGB ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

[* Wir möchten alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Zur einfacheren Lesbarkeit wird der Text auf die Verwendung der gewählten Formen beschränkt.]